Fischereigerechtigkeitsstein, Hartau
Die Grenze zwischen Böhmen und der Lausitz wird bei Hartau bereits seit Jahrhunderten durch die Wasserläufe der Neiße und des Weißbachs gebildet. Der Mensch schaffte es von jeher, viel vom Reichtum der Erde zu nutzen. Gelegentlich war es jedoch – wie zum Beispiel bei der Fischerei an eben solchen Grenzgewässern – nötig Rechte zu regeln, um unangenehme Streitigkeiten zu vermeiden. Hierzu dienten unter anderem auch mehrere sog. Fischereigrenzsteine am Weißbach. In der Umgebung sind vier Fischereigrenzsteine bekannt, die einst diese Rechte definierten, zwei auf der deutschen Seite und zwei in Tschechien. Die Fischereigrenzsteine wurden am 24. Juli 1565 aufgestellt. Ein Jahr zuvor waren nämlich die Streitigkeiten zwischen den Fischern auf den gegenüberliegenden Seiten der Grenze dermaßen ausgeartet, dass es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen den Fischern kam, die einer von ihnen mit dem Leben bezahlte. Es ist zwar schade, dass die Steine als Erinnerung an die alten Rechte und längst begrabenen Streitigkeiten nicht mehr an ihrer ursprünglichen Stelle am Bachufer stehen, die heutige Zeit erfordert jedoch schwere Technik für die Ufergestaltung. Bei einer Regulierung wurde einer der Steine ernsthaft beschädigt, so dass entscheiden wurde, die verbliebenen Steine an sicherere Plätze umzusetzen. Deshalb steht der Hartauer Fischereigrenzstein heute an einer Weggabelung bei der alten Schule in Hartau. In Hrádek nad Nisou befindet sich einer der erhalten gebliebenen Steine vor dem Haus des Ortsvereins des Tschechischen Anglerverbands in der Straße Tovární ulice.
Der kleine Sandsteinblock in Hartau ist heute ein geschütztes Kulturdenkmal. Da er beträchtlich verwittert und beschädigt war, wurde er fachmännisch restauriert; zum einen, damit die Inschrift lesbar bleibt und zum anderen um seine Gestalt zu erhalten. Auf einer Seite trägt er das Zittauer „Z“, auf der anderen Seite befindet sich ein Text, welcher die Fischereirechte der „Zittauer“ Bachseite definiert. Diese galten dann vom Stein bis zur Mündung des Bachs in die Neiße und sind mit dem Datum ihres Inkrafttretens versehen.